Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemein
1 Zustandekommen des Vertrages
1.1 Ein Vertrag kommt erst und nur dann zustande, wenn und soweit Creamy Creation ein Angebot durch schriftliche Bestellung annimmt.
1.2 Alle Kosten, die der Gegenpartei im Zusammenhang mit einem Angebot entstehen, sind für die Gegenpartei
Konto.
2 Preis, Zahlung und Sicherheit für Vorauszahlung
2.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Vereinbarung vor Vertragsabschluss ist der vereinbarte Preis pauschaliert und schließt daher ein (i) alle Kosten und Rechte, angemessene Verpackung, Inspektionen, Tests, Zertifikate, Einfuhrzölle, Abgaben, Transport und so weiter, jedoch ohne Mehrwertsteuer und für die Erbringung von Dienstleistungen, und (ii) Reise- und Unterbringungskosten, Reisezeiten, Transport-, Büro-, Verpflegungs-, Verwaltungskosten und sonstige Gemeinkosten, die Kosten von Dritten, die von der anderen Partei mit schriftlicher Zustimmung von Creamy Creation eingeschaltet wurden.
2.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde und die Gegenpartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, veranlasst Creamy Creation die Zahlung der Rechnungen innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Höchstfrist, je nach Art der betreffenden Ware oder Dienstleistung. Rechnungen sind ausschließlich unter der Voraussetzung zahlungsfähig, dass sie korrekt spezifiziert sind, die entsprechende und korrekte Referenz- oder Bestellnummer sowie das Datum der Bestellung von Creamy Creation tragen und an die richtige Kreditorenabteilung gesendet werden. Falsch angegebene Rechnungen werden an die Gegenpartei zurückgeschickt und können zu einem Zahlungsverzug führen.
2.3 Eine Zahlung durch Creamy Creation bedeutet in keiner Weise einen Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag und diesen Bedingungen oder dem Gesetz. Die Zahlung kann nicht als Anerkennung der Tauglichkeit der gelieferten Waren und/oder der erbrachten Leistungen durch Creamy Creation angesehen werden und entbindet die Gegenpartei nicht von jeglicher diesbezüglichen Haftung.
2.4 Die Zahlung entbindet Creamy Creation von allen Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag und kann von der Gegenpartei nicht als Bezahlung einer anderen angeblichen Forderung der Gegenpartei an Creamy Creation angesehen werden.
2.5 Die Gegenpartei wird die vereinbarten Preise während der Laufzeit des Vertrages nicht erhöhen.
Sollte die Gegenpartei aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift verpflichtet sein, die Preise zu erhöhen, so hat Creamy Creation das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Warenbeschaffung
3 Allgemein
Die Artikel 4 bis einschließlich 9 finden neben den allgemeinen Bestimmungen oben und unten Anwendung, soweit sich der Vertrag zwischen Creamy Creation und der Gegenpartei auf Waren bezieht, die Creamy Creation von der Gegenpartei oder über die Gegenpartei bezieht oder beziehen soll. Im Falle eines Konflikts zwischen den Artikeln 4 bis 9 und anderen Artikeln dieser Bedingungen haben die Artikel 4 bis 9 Vorrang.
4 Lieferung, Verpackung
4.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung “Delivered at Place” (gemäß den einschlägigen Bestimmungen der neuesten Fassung der Incoterms) an dem von Creamy Creation angegebenen Ort, mit beiliegendem Frachtbrief. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages und ist eine feste Frist bei sonstigem Rechtsverlust. Die Überschreitung der Lieferfrist setzt die Gegenpartei in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Creamy Creation rechtzeitig und angemessen im Voraus über die Lieferung und die Möglichkeit einer verspäteten Lieferung zu informieren.
4.2 Die Waren und/oder Materialien müssen so verpackt und aufbewahrt werden, dass ein Schutz gegen äußere Einwirkungen gewährleistet ist. Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle diesbezüglichen Anweisungen von Creamy Creation zu befolgen.
5 Gefahrenübergang und Eigentum
5.1 Die Gegenpartei garantiert, dass das volle und unbelastete Eigentum an den Sachen geliefert wird.
5.2 Die Waren und/oder Materialien verbleiben bis zur Lieferung gemäß den geltenden Incoterms auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei.
5.3 Das Eigentum an den Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung von der Gegenpartei auf Creamy Creation über, es sei denn (i) anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, oder (ii) wenn die Waren von Creamy Creation gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 zurückgewiesen werden.
6 Dokumentation, Teile und Werkzeuge
Alle Zeichnungen, Handbücher, Computerprogramme, Teile, Werkzeuge und Nutzungsrechte, die für die Wartung, Reparatur, Nutzung und/oder Weiterlieferung der Ware benötigt werden, sind Creamy Creation mitzuliefern und, sofern sie speziell im Zusammenhang mit dem von Creamy Creation erteilten Auftrag angefertigt wurden, gemäß den Bestimmungen in Artikel 13 dieser Bedingungen in das Eigentum von Creamy Creation zu übertragen.
7 Inspektion und Qualitätskontrolle
7.1 Unbeschadet weitergehender Rechte, einschließlich der Zurückweisung von Waren, behält sich Creamy Creation das Recht vor, die gelieferten oder zu liefernden Waren sowie die Einrichtungen des Vertragspartners zu besichtigen, zu prüfen und/oder zu testen, entweder für sich selbst oder durch einen anderen, unabhängig davon, wo sich die Waren oder die betreffenden Einrichtungen befinden, wobei eine angemessene Ankündigung erforderlich ist. Die Gegenpartei hat dabei zu kooperieren. Creamy Creation kann darüber hinaus ein kostenloses Produktions- oder Bestätigungsmuster verlangen. Die Prüfkosten gehen zu Lasten der Gegenpartei, wenn die geprüften Waren und/oder Materialien nicht den Spezifikationen oder allgemeinen Anforderungen gemäß Artikel 8 entsprechen.
7.2 Die Gegenpartei erkennt an, dass Creamy Creation keine vollständigen Eingangskontrollen durchführt.
7.3 Wenn eine (Teil-)Lieferung oder eine Produktionscharge der Ware nicht den Zusicherungen und Garantien gemäß Artikel 9 und den Spezifikationen entspricht, kann Creamy Creation nach eigenem Ermessen die gesamte Lieferung oder Produktionscharge zurückweisen, ohne dass Creamy Creation für einen Teil dieser Lieferung oder Produktionscharge der Ware eine Zahlung fällig wird und ohne dass eine Haftung gegenüber der Gegenpartei besteht. Creamy Creation wird die beanstandete Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einlagern oder einlagern lassen.
8 Garantie
8.1 Die Gegenpartei garantiert, dass die zu liefernden Waren und die dazugehörige Dokumentation den vereinbarten Spezifikationen, Eigenschaften und Anforderungen oder, falls diesbezüglich keine Vereinbarungen getroffen wurden, den Spezifikationen, Eigenschaften und Anforderungen entsprechen, die für den Handel mit diesen Waren üblich sind. Die Gegenpartei garantiert ferner, dass die Waren und die Begleitdokumentation allen behördlichen Vorschriften im Herstellungsland entsprechen.
8.2 Die Gegenpartei garantiert ferner, dass die Sachen für den Zweck geeignet sind und zu diesem Zweck verwendet und verarbeitet werden können und dass die Sachen zu jeder Zeit ein hohes und gleichbleibendes Qualitätsniveau besitzen und dass sie die vom Gesetz oder aufgrund des Gesetzes und/oder der geltenden Selbstregulierungsvorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen, unter anderem in Bezug auf Qualität, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Werbung.
8.3 Creamy Creation behält sich das Recht vor, beanstandete Waren und/oder Unterlagen auf Kosten des Vertragspartners an diesen zurückzusenden oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einzubehalten. Wenn die Waren und/oder Unterlagen bei Creamy Creation gelagert werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, diese innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch Creamy Creation bei Creamy Creation abzuholen. Geschieht dies nicht, steht es Creamy Creation frei, nach eigenem Ermessen zu handeln.
Rendering von Dienstleistungen
9 Allgemein
Die Artikel 9 bis einschließlich 11 gelten neben den allgemeinen Bestimmungen oben und unten, soweit sich der Vertrag zwischen Creamy Creation und der Gegenpartei auf Leistungen bezieht, die Creamy Creation von oder über die Gegenpartei erhält. Im Falle eines Konflikts zwischen den Artikeln 9 bis 11 und anderen Artikeln dieser Bedingungen haben die Artikel 9 bis 11 Vorrang.
10 Ausführung
10.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums gemäß einem von Creamy Creation schriftlich genehmigten Programm auszuführen. Eine Überschreitung dieser Frist setzt die Gegenpartei in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die andere Partei informiert Creamy Creation rechtzeitig im Voraus über den Verlauf und die Möglichkeit einer Überschreitung der Frist. Diese Vorankündigung entbindet die andere Partei nicht von ihrer Haftung im Falle der tatsächlichen Überschreitung der Frist. Die Gegenpartei wird Creamy Creation schriftlich informieren, wenn sie der Meinung ist, dass sie die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen hat. Creamy Creation teilt der Gegenpartei innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung mit, ob sie das fertiggestellte Werk annimmt. Die Tatsache, dass Creamy Creation das Werk in Betrieb genommen hat, kann nicht als dessen Abnahme gewertet werden. Die Abnahme des fertiggestellten Werks hebt die Rechte von Creamy Creation in Bezug auf Mängel nicht auf, unabhängig davon, ob Creamy Creation diese während der Abnahmefrist entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen und sie der Gegenpartei nicht mitgeteilt hat.
10.2 Wenn und soweit die Arbeiten am Standort von Creamy Creation durchgeführt werden, geschieht dies während der normalen Arbeitszeiten an diesem Standort, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Arbeiten außerhalb dieser Arbeitszeiten auf erste Aufforderung von Creamy Creation auszuführen. Reise- und Wartezeiten gelten nicht als Arbeitszeit und können Creamy Creation nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen Creamy Creation und der Gegenpartei vereinbart wurde.
10.3 Die Gegenpartei hat auf eigene Kosten und rechtzeitig die für die Durchführung der Arbeiten und/oder den Einsatz von Personal erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen, Zulassungen und Entscheidungen zu veranlassen.
11 Garantie
11.1 Die Gegenpartei hat alle ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen: (i) in strikter Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages, einschließlich aller Ergänzungen, Arbeitsaufträge und anderer zugehöriger Dokumente; (ii) auf einer professionellen, kommerziell sorgfältigen Basis, in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Branchen- und Berufsstandards, Verfahren und Praktiken, zur angemessenen Zufriedenheit von Creamy Creation und (iii) in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die gesetzlich oder aufgrund von Gesetzen und/oder geltenden Selbstregulierungsvorschriften festgelegt sind, unter anderem in Bezug auf Qualität, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Werbung.
11.2 Schließlich garantiert die Gegenpartei, dass die Arbeiten jederzeit unter Beachtung aller gesetzlichen und sonstigen behördlichen Bestimmungen bezüglich der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, Sicherheit, Umwelt, Hygiene, Produktbezeichnungen oder anderer Angelegenheiten, die nach dem jeweiligen Gesetz und am Ort der Arbeiten gelten, ausgeführt werden. Alle Kosten für Maßnahmen, einschließlich Reparaturmaßnahmen, die zur Erfüllung dieser Bestimmungen erforderlich sind oder erforderlich werden können, sowie alle Strafen und oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ergeben, sind in jedem Fall von der Gegenpartei zu tragen, auch wenn sie zunächst von Creamy Creation getragen werden.
Allgemein
12 Geistige und gewerbliche Schutzrechte
12.1 Zeichnungen, Abbildungen, Entwürfe, Modelle, Berechnungen, Verfahren, Methoden, Werkzeuge, Formen und alles andere, was Gegenstand eines Rechts des geistigen oder gewerblichen Eigentums sein kann oder einem solchen Recht gleichgestellt werden kann (nachfolgend “Unterlagen und Materialien” genannt), die von Creamy Creation herausgegeben oder im Auftrag von Creamy Creation oder in diesem Zusammenhang von oder im Namen der Gegenpartei für Creamy Creation angefertigt werden, und alle diesbezüglichen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte stehen ausschließlich Creamy Creation zu, die auch als Hersteller und/oder Konstrukteur gilt, unabhängig davon, ob Creamy Creation dafür eine gesonderte oder zusammengesetzte Vergütung zahlt. Die Gegenpartei verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um Creamy Creation die oben genannten Exklusivrechte zu verschaffen (einschließlich aller erforderlichen Übertragungsurkunden). Creamy Creation besitzt die Rechte an allen Unterlagen und Materialien, unabhängig von ihrer Form, die Creamy Creation der Gegenpartei im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt, unabhängig davon, wie sie verwendet oder gespeichert werden.
12.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die von Creamy Creation herausgegebenen Unterlagen und Materialien auf erste Aufforderung von Creamy Creation und in jedem Fall bei Beendigung des Vertrages zurückzugeben. Das Risiko bezüglich der vorgenannten Unterlagen und Materialien trägt die Gegenpartei bis zur Rückgabe dieser Unterlagen und Materialien. Die Gegenpartei wird die vorgenannten Unterlagen und Materialien vor Beginn der Vertragsausführung auf Richtigkeit und gegenseitigen Zusammenhalt prüfen und Creamy Creation Abweichungen und Ungenauigkeiten mitteilen, andernfalls haftet die Gegenpartei für alle Schäden und Kosten, die Creamy Creation in diesem Zusammenhang entstehen.
12.3 Die Gegenpartei wird die von Creamy Creation herausgegebenen Unterlagen und Materialien deutlich als Eigentum von Creamy Creation kennzeichnen und Dritte auf das Eigentumsrecht von Creamy Creation hinweisen. Die Gegenpartei wird Creamy Creation unverzüglich informieren, wenn die Dokumentation und/oder die Materialien einer Pfändung unterliegen oder der Gegenpartei aus anderen Gründen nicht mehr frei zur Verfügung stehen.
12.4 Die Gegenpartei wird es unterlassen, die von Creamy Creation herausgegebenen Unterlagen und Materialien für andere Zwecke als die, für die sie zur Verfügung gestellt wurden, zu verwenden und wird sie weder ganz noch teilweise, auf welche Weise auch immer, vervielfältigen, an Dritte herausgeben oder Dritten zeigen.
12.5 Die Gegenpartei garantiert Creamy Creation, dass die Nutzung (einschließlich des Verkaufs oder der Lieferung) der an Creamy Creation gelieferten Waren keine Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum Dritter verletzt und wird Creamy Creation auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freistellen und alle Schäden und Kosten, die Creamy Creation im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen entstehen, vollständig übernehmen. Die Zustimmung von Creamy Creation zu Unterlagen und Materialien und anderen Mitteilungen oder Informationen, die von der Gegenpartei oder in ihrem Namen herausgegeben werden, beeinträchtigt oder mindert nicht die Verpflichtungen der Gegenpartei aus diesem Artikel und diesen allgemeinen Bedingungen.
13 Vertraulichkeit
13.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Vertraulichkeit aller von Creamy Creation stammenden Informationen, einschließlich aller Informationen, die ihr im Zusammenhang mit einer Angebotsanfrage, einem Auftrag und/oder der Ausführung eines Vertrages zur Kenntnis gelangen, zu wahren und dies auch gegenüber Mitarbeitern und Dritten, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Angebots, der Beurteilung eines Auftrags oder der Ausführung eines Vertrages eingeschaltet werden, zu gewährleisten. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – für Rezepturen, Know-how oder Produktionsverfahren, Preise, vertrauliche geschäftliche und technische Informationen, Dokumentationen und andere Materialien, die Creamy Creation der Gegenpartei zur Verfügung stellt. Der Gegenpartei ist es untersagt, die vorgenannten Informationen für eigene Zwecke oder für Dritte zu verwenden. Soweit die Gegenpartei in Erfüllung dieses Vertrages von Creamy Creation stammende Informationen an Dritte weitergeben muss, wird sie dies tun, nachdem sie entweder die schriftliche Zustimmung von Creamy Creation eingeholt hat oder mit diesen Dritten Vertraulichkeitsverpflichtungen eingegangen ist.
13.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creamy Creation wird sich die andere Partei jeglicher Werbung in welcher Form auch immer über den Vertrag und/oder die Zusammenarbeit zwischen den Parteien oder über die Bedingungen oder sonstigen Tatsachen in Bezug auf den Vertrag zwischen den Parteien, einschließlich dessen Status, enthalten und wird ihre Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter anweisen, dies ebenfalls zu tun.
14 Bauseitige Anweisungen und Vorschriften
14.1 Die Gegenpartei hat jederzeit die geltenden Vorschriften auf den Geländen und in den Einrichtungen von Creamy Creation einzuhalten, wie z.B. die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
14.2 Zutritt zum Gelände von Creamy Creation haben nur solche Personen, die von der Gegenpartei bei Creamy Creation angemeldet wurden und deren Zutritt von Creamy Creation genehmigt wurde.
14.3 Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer leitenden Angestellten haftet Creamy Creation nicht für Schäden oder Verletzungen gleich welcher Art, die bei der Ausführung des Vertrages der Gegenpartei, den von der Gegenpartei eingeschalteten oder anderweitig an der Ausführung des Vertrages beteiligten Dritten, den Sachen der Gegenpartei oder dieser Dritten oder den von der Gegenpartei oder diesen Dritten beschäftigten Personen entstehen oder auf irgendeine Weise verursacht werden.
15 Verbot der Auslagerung und Abtretung.
15.1 Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creamy Creation den Vertrag oder dessen Durchführung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder auszulagern. Creamy Creation ist jederzeit berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auf eine andere Konzerngesellschaft von Creamy Creation zu übertragen, ohne dass es der vorherigen Zustimmung der anderen Partei bedarf.
15.2 Ansprüche der Gegenpartei gegen Creamy Creation sind ohne schriftliche Zustimmung von Creamy Creation nicht übertragbar.
16 Terminierung
16.1 Jede Partei ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder zu kündigen, wobei sie alle ihre Rechte auf Ersatz von Kosten, Schäden, Verlusten und Zinsen behält; a) wenn die andere Partei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag oder in sonstigem Zusammenhang mit dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt oder wenn feststeht, dass die vollständige Erfüllung unmöglich sein wird; b) wenn die Gegenpartei für insolvent erklärt wird oder ihr Konkurs oder (vorläufiger) Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt wird, wenn sie liquidiert oder ihren Betrieb einstellt, einen Vergleich anbietet, wenn eine Pfändung (eines Teils) ihres Vermögens verhängt wird oder wenn sie sich anderweitig als zahlungsunfähig erweist; c) wenn wesentliche Änderungen der direkten oder indirekten Eigentums- oder Kontrollverhältnisse am Unternehmen der anderen Partei vorgenommen werden.
16.2 Creamy Creation behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit aus beliebigem Grund unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu kündigen.
16.3 Im Falle einer Kündigung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages kann keine der Parteien für irgendeine Form von Schadensersatz haftbar gemacht werden.
17 Incoterms und AEO-Zertifikat (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
17.1 Die in diesen Bedingungen oder anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien verwendeten Handelsbegriffe sind in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Incoterms in ihrer neuesten Fassung auszulegen und zu interpretieren.
17.2 Die Gegenpartei garantiert, dass sie entweder (i) Inhaber eines kombinierten AEO-Zertifikats für zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit oder (ii) einen Antrag auf ein solches AEO-Zertifikat gestellt hat oder (iii) in der Lage ist, eine vom Vorstand der anderen Partei unterzeichnete Erklärung in Bezug auf “Sicherheit und Gefahrenabwehr” gemäß dem “Gemeinsamen Format der Sicherheitserklärungen für AEOS und AEOF” der Europäischen Kommission (Referenznummer TAXUD/2007/1729) abzugeben.
18 Weitere Bestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen als ungültig erweisen oder von einem Gericht aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien werden sich nach Treu und Glauben bemühen, eine unwirksame Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
18.2 Auf alle Verträge zwischen Creamy Creation und der Gegenpartei findet das niederländische Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (CISG) ist jedoch ausgeschlossen.
18.3 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus einem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Bedingungen ergeben oder anderweitig damit zusammenhängen und die in die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit eines Gerichts fallen, werden ausschließlich dem Gericht erster Instanz in Utrecht vorgelegt.
Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 74214055, November 2019, hinterlegt